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Junger Geschäftsmann, der ein Tablet in der Hand hält und lächelt

Wichtige Information zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) für Kontoabrechnungen ab dem 01.01.2027

Das bedeutet für Sie:

  • Ihre Abrechnungen erhalten Sie künftig als E-Rechnung ausschließlich in unserem elektronischen Postfach im Online-Banking oder über ihre Zahlungsverkehrssoftware.
  • Eine Übermittlung der E-Rechnungen an eine von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse ist nicht möglich.
  • Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
  • Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

 

Bitte erledigen Sie rechtzeitig:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Online-Zugang bereits eingerichtet ist.
  • Falls noch nicht vorhanden, richten Sie jetzt Ihren Online-Zugang für Firmenkunden ein.

Hinweis für Unternehmen:

Der Online-Zugang für juristische Personen (z.B. GmbH) wird nicht für das Unternehmen eingerichtet, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person.

Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Welche Kontoarten sind betroffen?

Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen, Kündigungs- und Tagesgeldkonten sowie für weitere Dienstleistungen.

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?

Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Wann werden die Kontoabrechnungen als E-Rechnung zur Verfügung gestellt?

Ab dem 01.01.2027 zu den gewohnten Abrechnungsterminen, in der Regel monatlich zum Monatsultimo.

In welchem Format werden die E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?

Es wird grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format verwendet, das die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Die Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF-Datei sowie einer maschinenlesbaren XML-Datei, die in die PDF eingebettet ist.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?

Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

  • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.
  • Im Banking Manager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten. 
Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware per EBICS?

Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

  • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.
Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechen-Zentrum (SRZ) abgerufen werden?

Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen.

Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Hat die Umstellung Auswirkungen auf den Erhalt der Kontoauszüge?

Die Umstellung der Kontoabrechnung hat keine Auswirkungen auf den Erhalt der Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus den Abruf Ihrer Kontoauszüge in elektronischer Form. Bei Umstellungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert, wenn die E-Rechnungen nicht abgerufen werden?

Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.