| Mit dem vorliegenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§ 319 bis 337 SolvV in Verbindung mit §26a KWG um. § 26a Abs. 1 KWG verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen. |