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Volksbank Halle/Westf. eG
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Ausblick 2010

Was Sie im neuen Jahr erwartet

Die wirtschaftliche Entwicklung ist in diesen Zeiten schwer zu prognostizieren. Einige Zeichen sprechen vor allem im Süden für eine leichte Erholung. Vom Bürgerentlastungs-Gesetz und vom Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz sollen besonders Familien und Arbeitnehmer profitieren.

Bürgerentlastungs-Gesetz

Mit dem ab 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungs-Gesetz können alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflege-Versicherung als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, soweit sie ein Leistungs-Niveau absichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Die Neuregelung gilt auch für Beiträge für mit versicherte Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.

Sonstige Vorsorge-Aufwendungen

Für sonstige Vorsorge-Aufwendungen wird die Höchstgrenze auf 1.900 Euro (Arbeitnehmer) bzw. 2.800 Euro (Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) angehoben. Dazu gehören Beiträge zur Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Risiko-Lebensversicherung und zu freiwilligen Pflegeversicherungen. Wer also mit seinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenze noch nicht erreicht hat, kann auch weitere Vorsorge-Aufwendungen geltend machen.

Steuertarif

Bereits mit dem Konjunkturpaket II im Sommer dieses Jahres wurde beschlossen, den Grundfreibetrag ab Januar 2010 zu erhöhen: Für Alleinstehende ist das Einkommen bis 8.004 Euro und für Ehepaare bis 16.009 Euro steuerfrei. Gleichzeitig wurden die Steuersätze gesenkt.