Wann kann man in Rente gehen?

Zwischen 2012 und 2029 wird das gesetzliche Renten-Eintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für die Jahrgänge ab 1964 gilt dann schließlich die Regel-Altersgrenze von 67 Jahren.

Ausnahmen

Wer 65 Jahre alt ist und 45 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Von der Altersgrenze sind ebenfalls diejenigen ausgenommen, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeit verbindlich angemeldet haben. Das gilt auch für Menschen, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Einige Rentenarten fallen weg

Bei anderen Rentenarten als der Regel-Altersrente war es bisher möglich, vorzeitig mit 60 statt mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen. Doch diese besonderen Formen der Altersrente fallen für die Jahrgänge ab 1952 weg:

 

  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
  • Altersrente nach Alters-Teilzeitarbeit 

 

Für Versicherte gilt – bis auf wenige Ausnahmen – die neue Regel: Der früheste Renteneintritt mit Abschlägen ist erst ab 63 Jahren möglich.

 

Antragstellung – was muss man beachten?

Alle Renten aus der gesetzlichen Renten-Versicherung müssen beantragt werden. Erst mit Antragstellung leiten Sie das Renten-Verfahren bei Ihrem zuständigen Renten-Versicherungsträger ein. Das Renten-Verfahren kann beschleunigt werden, wenn Sie den vorgesehenen Antragsvordruck verwenden. Den Antrag auf Rente können Sie auch formlos stellen.

Wichtige Unterlagen einreichen

Zur Antragstellung sind alle notwendigen Unterlagen im Original mitzubringen. Hierzu gehören unter anderem Nachweise über Ausbildungszeiten und Arbeitslosigkeit, Geburtsurkunde der Kinder und die Steuer-Identifikationsnummer. Hilfe beim Ausfüllen der Antrags-Formulare erhalten Sie beim Renten-Versicherungsträger, bei Ihrer Gemeinde-Verwaltung oder Krankenkasse.

Antrag rechtzeitig stellen

Den Antrag auf Altersrente sollten Sie mindestens drei Monate vor Erreichen des entsprechenden Renten-Eintrittsalters stellen. Dadurch kann ein nahtloser Übergang zwischen Beschäftigung und Rente sichergestellt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung, die Sie über das kostenlose Service-Telefon erreichen: 0800 1000 48000.

Rentenlücke bestimmen

Es ist ratsam im letzen Drittel des Arbeitslebens einen genauen Blick auf die Altersvorsorge zu werfen, um eine eventuell bestehende Rentenlücke und auch den Bedarf im Alter genauer abschätzen zu können. Die jährlichen Rentenauskünfte von gesetzlichen und privaten Versicherungen geben gute Anhaltspunkte, mit wie viel Geld Sie im Alter rechnen können.

Rentenlücke schließen

Wer eine Rentenlücke feststellt, kann auch noch mit 50+ zusätzlich vorsorgen. Wer bislang geringe Rentenansprüche hat, sollte mit hohen Sparraten nachlegen, um im Alter möglichst gut abgesichert zu sein. Neben den gängigen staatlich geförderten Vorsorge-Möglichkeiten und der betrieblichen Altersvorsorge, können Sie auch ungeförderte Versicherungs- und Finanzprodukte wählen.

Das ist zu beachten

Es ist ratsam, ab 50 eher Produkte mit sicherer Rendite, wie etwa einen Banksparplan zu wählen. Was nützen hohe Kursgewinne an den Aktienmärkten, wenn die Börse zu Beginn des Rentenantritts eine Flaute aufweist. Prüfen Sie die Verträge sorgfältig, bevor Sie ein Produkt abschließen. Aufgrund der hohen Abschlussgebühren könnte die Rendite leiden.

Fragen Sie Ihren Berater nach geeigneten Vorsorge-Produkten zur Schließung Ihrer Rentenlücke. Er hilft Ihnen gerne weiter.

Rentenreform 2001

Zukünftig müssen immer weniger Beitragszahler immer mehr Renten finanzieren. Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber auf diese Veränderung in der Altersstruktur der Bevölkerung reagiert. Um das Vorsorge-Niveau auch im Alter zu sichern, hat der Gesetzgeber beschlossen, die private und betriebliche Altersvorsorge stärker zu fördern.

Staatliche Förderung

Möchten Sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen, dann müssen Sie sich für ein staatlich gefördertes Altersvorsorge-Produkt entscheiden, das den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und von der BaFin zertifiziert wurde. Ferner müssen Sie selbst bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise die Einhaltung von Einkommens-Grenzen erfüllen, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Private Altersvorsorge

Für die private Altersvorsorge gibt es folgende Anlage-Optionen: 

 

  • Private Rentenversicherung,
  • Fondsgebundene Rentenversicherung,
  • Banksparplan,
  • Investmentfonds.

Fragen Sie Ihren Berater nach einer passenden Vorsorge-Lösung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Volksbank Halle/Westf. eG
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