
Lastschriften europaweit
SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift
Seit November 2009 können Sie mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift.
SEPA-Firmen-Lastschrift: Für Unternehmen entwickelt
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungs-Auftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift
- Sie sind Firmenkunde
- Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts
- Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC
- Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer
- Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren
- Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen
Keine Rückgabe möglich
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmenlastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie ihn an.
